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    Webdesign · 7 Min. Lesezeit

    Barrierefreiheit im Web: was der European Accessibility Act verlangt

    Barrierefreiheit war im Web lange ein Thema für Behörden und große Konzerne. Mit dem European Accessibility Act (EAA) hat sich das geändert: Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Angebote in der EU barrierefrei sein, und das betrifft auch private Unternehmen. In Österreich setzt das Barrierefreiheitsgesetz die Richtlinie um. Dieser Artikel erklärt ohne Juristendeutsch, wer betroffen ist, was gefordert wird und wo man sinnvollerweise anfängt. Er ersetzt keine Rechtsberatung, im Zweifel gehört die Frage zu einer Anwältin.

    Wen die Pflicht trifft und wen nicht

    Der EAA zielt auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Im Web-Bereich sind vor allem betroffen: Online-Shops und generell der elektronische Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, Bankdienstleistungen, E-Books, Ticket- und Buchungsdienste im Personenverkehr sowie Telekommunikationsdienste. Wer online etwas an Verbraucher verkauft oder Buchungen mit Bezahlung abwickelt, sollte davon ausgehen, betroffen zu sein.

    Es gibt eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also Firmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme, sind von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Eine reine Visitenkarten-Website ohne Verkauf und Buchung fällt ohnehin nicht unter den EAA. Verlassen sollte man sich auf die Ausnahme trotzdem nicht zu bequem: Wer wächst, wächst in die Pflicht hinein, und die Kunden mit Einschränkungen sind heute schon da.

    Was „barrierefrei“ praktisch bedeutet

    Barrierefreiheit heißt: Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen können die Website wahrnehmen, bedienen und verstehen. Als technischer Maßstab hat sich in Europa die Norm EN 301 549 etabliert, die für Webinhalte im Kern auf die international üblichen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist, in der Stufe AA.

    Hinter den Normbezeichnungen stehen sehr greifbare Anforderungen: ausreichende Farbkontraste, Texte statt Text-in-Bildern, Alternativtexte für Bilder, eine Bedienung, die komplett ohne Maus funktioniert, Formulare mit beschrifteten Feldern und verständlichen Fehlermeldungen, Untertitel für Videos. Nichts davon ist exotisch, es ist zum großen Teil schlicht sauberes Handwerk.

    Die häufigsten Barrieren auf typischen Firmenwebsites

    Aus unseren Bestandsaufnahmen sind es immer wieder dieselben Punkte:

    • Zu schwache Kontraste: hellgrauer Text auf Weiß sieht elegant aus und ist für viele schlicht unlesbar
    • Bilder ohne Alternativtext: ein Screenreader kann nur vorlesen, was als Text hinterlegt ist
    • Formulare ohne Beschriftung: Platzhaltertext im Feld verschwindet beim Tippen und ist kein Ersatz für ein Label
    • Bedienung nur per Maus: Menüs und Slider, die sich mit der Tastatur nicht erreichen lassen
    • Unklare Linktexte: fünfmal „mehr erfahren“ auf einer Seite sagt ohne Kontext nichts
    • Fehlende Überschriftenstruktur: Screenreader-Nutzer navigieren über Überschriften, wenn die Hierarchie Deko statt Struktur ist, geht das nicht

    Wo Sie sinnvollerweise anfangen

    Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme. Automatische Prüfwerkzeuge wie Lighthouse im Chrome-Browser oder die WAVE-Erweiterung finden einen Teil der Probleme, etwa Kontraste und fehlende Alternativtexte, kostenlos und in Minuten. Sie finden aber längst nicht alles: Ob ein Formular verständlich ist oder eine Navigation per Tastatur bedienbar, zeigt erst der Selbstversuch. Legen Sie die Maus weg und versuchen Sie, auf Ihrer Website mit Tab, Enter und Pfeiltasten eine Anfrage abzuschicken. Dieser Test dauert zehn Minuten und ist ernüchternd genug.

    Rechnen Sie damit, dass etwas gefunden wird. Die WebAIM-Million-Studie (2026) prüft jedes Jahr eine Million Startseiten automatisiert und fand heuer auf 95,9 % davon WCAG-2-Verstöße, im Schnitt 56 Fehler pro Seite. Die fünf häufigsten Fehlertypen decken sich weitgehend mit unserer Liste oben:

    Anteil der geprüften Startseiten mit diesem Fehler
    Zu schwacher Kontrast83,9 %
    Bilder ohne Alternativtext53,1 %
    Formularfelder ohne Beschriftung51,0 %
    Leere Links46,3 %
    Leere Buttons30,6 %

    Quelle: WebAIM Million, 2026

    Die wichtigsten Wege zuerst

    Kontakt, Anfrage, Kauf und Buchung sind die Strecken, auf denen Barrieren Kunden und im Zweifel auch rechtlich am meisten kosten. Dort beginnt die Arbeit. Perfektion auf jeder Unterseite ist nicht der erste Meilenstein.

    Warum sich das auch ohne Pflicht rechnet

    Man kann Barrierefreiheit als lästige Auflage sehen. Man kann aber auch nüchtern rechnen: Nach Angaben der Europäischen Kommission leben in der EU rund 87 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung. Dazu kommen die vorübergehenden und situativen Fälle, der gebrochene Arm, die Sonne am Display, das Video im lauten Lokal, und nicht zuletzt eine alternde Kundschaft. Jede dieser Gruppen bedient eine barrierefreie Website besser.

    Dazu kommt ein Nebeneffekt, den man nicht verschweigen muss: Vieles, was Screenreadern hilft, hilft auch Google. Saubere Überschriftenstruktur, Alternativtexte und beschriftete Formulare sind zugleich solide SEO-Grundlagen. Die Schnittmenge ist kein Zufall, beide Male geht es darum, dass eine Maschine die Seite versteht.

    Neu bauen oder nachrüsten?

    Ehrliche Antwort: Nachrüsten geht, hat aber Grenzen. Kontraste, Alternativtexte und Linktexte lassen sich auf fast jeder Website nachziehen. Wenn aber das Theme selbst unzugängliche Menüs und Widgets mitbringt, flickt man an Symptomen. Achten Sie deshalb bei jedem Neubau oder Relaunch darauf, dass Barrierefreiheit von Anfang an mitgebaut wird, dort kostet sie am wenigsten. Bei uns gehört das zum Standard jeder Website, unabhängig davon, ob der Kunde unter den EAA fällt. Von „Accessibility-Overlay“-Werkzeugen, die per Skript nachträglich Barrierefreiheit versprechen, raten wir ab: Sie beheben die Probleme im Unterbau nicht.